AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Ab Hof Verkauf
Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Bauernhofes „Martin am Berg, 8250 Vorau, Vornholz 13, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB, und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden.
Eigentumsvorbehalt
Jede bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis sofort mit Abholung fällig. Andere Zahlungen sind auf das in unseren Rechnungen angegebene Konto ohne Abzug zu tätigen. Bei vereinbarter Lieferung gegen Nachnahme wird die Ware erst nach vollständiger Bezahlung dem Besteller ausgehändigt.
Preis
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Bei größeren Bestellungen (über 40 kg)erfolgt die Preisberechnung nach Absprache mit uns.
Bestellungen
Jede Art und Menge der Bestellung ist möglich. Diese sollte rechtzeitig (bis 7 Tage vor dem Verkauf) durchgeführt werden. Bei nicht vorhanden sein mancher Stücke, werden Alternativprodukte angeboten. Der Kunde verpflichtet sich, die von Ihm gewünschten Artikel abzuholen.
Abholung
Bestellte Produkte sind ausschließlich nach Vereinbarung des Abholtermines abholbereit. Telefonische Bestellungen sind vor allem bei saisonalen Produkten erforderlich. Spontanes Vorbeischauen ist möglich, doch kann dann weder die Anwesenheit der Verantwortlichen noch die Verfügbarkeit des gewünschten Artikels garantiert werden.
Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Waren bei der Übergabe bar zu bezahlen. Unsere Rechnungen sind ab Warenübernahme zur Zahlung fällig. Der Abzug eines Skontos ist nicht zulässig.
Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir bei Vorliegen einer mangelhaften Ware nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Alternative innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.
Bei mangelhafter Ware ist uns unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels mündlich bekannt zu geben.
Ebenfalls können wir uns bei einer Gattungsschuld von den Ansprüchen des Kunden auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass wir in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauschen. Wir können uns von der Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung dadurch befreien, dass wir in angemessener Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirken oder das Fehlende nachtragen.
Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung. Diese Leistungen werden gegen gesonderte Zahlung von uns erbracht bzw organisiert.
Vertragsrücktritt
a) Geld – zurück – Garantie
Wir gewähren unseren Kunden die bestellten Waren (ungeöffnet und in tadellosem Zustand) innerhalb einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen an uns zu überbringen. Leicht verderbliche Lebensmittel (insbesondere Brot) sind gemäß Fernabsatzgesetz von dieser Geld-zurück-Garantie ausgeschlossen! Wein kann (in ungeöffnetem tadellosen Zustand) innerhalb der Frist von zwei Wochen retourniert werden. In jedem Fall ist mit uns Kontakt aufzunehmen
b) Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder – gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten.
Mahn- und Inkassospesen
Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 10,– pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 5,– zu ersetzen. Darüber hinaus sind uns alle Kosten und Spesen, die uns aus der Mahnung oder dem Inkasso fälliger Zahlungen entstehen, vom Schuldner zu ersetzen.
Datenschutz
Alle zum Datenschutz relevanten Informationen sind unseren Inormationpflichten nach der DSGVO zu entnehmen.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im übrigen nicht.
AGB erstellt im Mai 2024